... enthält nur die wichtigsten Normen um einen Überblick zu bekommen und erspart leider nicht die Lektüre der gesamten Gesetzestexte.
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Allgemeines Typischerweise werden beide Qualifikationen angestrebt, so dass die Ausbildung im Regelfall sechs Jahre dauern kann. Mindestausbildungszeit bzgl. EQE ist 36 Monate bei einem Vertreter. Danach wartet man auf die nächste Prüfung (wird nur einmal im Jahr angeboten!), welche lt. offizieller Statistiken nicht beim ersten mal bestanden wird. Somit ergibt sich eine Wartezeit von erneut 12 Monaten und beim Bestehen ca. 6 Monate bis zur Mitteilung des Bestehens. Für den Fall, dass man die Prüfung bereits beim 2ten mal schafft ergeben sich somit 36 + x + 12 + 6 Monate mit x < 12. Parallel hierzu kann man einen Teil der geforderten Qualifikation bezüglich der dt. Prüfung erwerben. Additiv benötigt man bezüglich dt. Prüfung mindestens ein Jahr praktische und technische Berufserfahrung. Bevor man zur dt. Ausbildung angemeldet wird, erfolgt typischerweise ein halbes Jahr Probezeit, nach dem zum nächsten sinnvollen Termin angemeldet wird.Bei der Ausbildung ergeben sich immer wieder Änderungen, so dass man auf jeden Fall entsprechende ofizielle Seiten kontaktieren sollte, wie zum Beispiel die des dpma. Auch scheinen andere Webseiten die hierzu Tipps geben teilweise veraltet (!). Insbesondere bei der EQE haben sich einige Änderungen ergeben. Bei konkreten Fragen postet lieber im Forum und lasst Euch einen offiziellen Link von den anderen Kandidaten geben. Bzgl. Ausbildung durch Patentanwalt:
Bzgl. Ausbildung beim DPMA:
Bzgl. Ausbildung beim BPatG:
Bzgl. Anwaltsprüfung:
Bzgl. Europäischer Eignungsprüfung:
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Werbepartner:
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